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Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014 mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 

Bitte mitbringen:

  • Formblatt Bauanzeige,
  • Maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens 2-fach

Zuständig

Formulare