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Fundamt

Online-Fundamt-Österreich: VERLOREN / GEFUNDEN

fundamt.gv.at wird in Städten und Gemeinden verwendet und auch die Österreichische Post und die Wiener Linien verwalten ihre Fundgegenstände mit dieser Lösung. Fundamt.gv.at besteht aus der Bürger-Webplattform mit einer zentralen österreichweiten Datenbank.

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich geregelt. Seit 2003 sind ausschließlich die Gemeinden und Magistrate zuständig. Polizeidienststellen können keine Auskunft über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.