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Elektronische Zustellung von Schriftstücken der Gemeinde

Die Gemeinde Rohrbach/Gölsen setzt einen weiteren Schritt zur Verwaltungsmodernisierung und bietet ab Jänner 2024 das Service der „Dualen Zustellung“ an.

Bei der dualen Zustellung können Schriftstücke an ein elektronisches Postfach des Empfängers übermittelt werden. Das spart nicht nur Geld und Zeit, sondern entlastet auch die Umwelt.

In der ersten Phase werden primär die quartalsmäßigen Vorschreibungen der Gemeindeabgaben sowie die Grundsteuerbescheide elektronisch zugestellt. Für diese Art der Zustellung ist das Einverständnis des Empfängers unbedingt notwendig. In weiterer Folge wird unser Angebot auch auf andere Aussendungen erweitert werden.

Wie funktioniert die „Duale Zustellung“?

Ein signiertes Dokument wird auf einem Server abgelegt. Sie erhalten über Email einen Link auf Ihr Schriftstück über den Anbieter Briefbutler. Wird der Link geöffnet, kann das Dokument vom Server abgeholt (runtergeladen) werden. Nach Erhalt des Abhollinkes haben Sie 90 Tage Zeit, Ihre Anschreiben runterzuladen, danach sind diese nicht mehr über den Link abrufbar.

Was ist zu tun?

Füllen Sie einfach folgendes Online-Formular aus und schon sind Sie bei der nächsten Rechnungsversendung dabei.



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Hiermit bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben und zeigen sich mit der Zusendung der elektronischen Vorschreibung einverstanden.

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