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Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss gemäß § 2 NÖ Hundeabgabegesetz sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Leinen- und Beißkorbpflicht.

Die Hundeabgabe ist eine jährliche Gebühr und richtet sich nach den aktuellen Gebührensätzen der Gemeinde.

Zuständig