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Mülltonnen

Jeder Wohneinheit im Pflichtbereich der Abfallentsorgung ist eine Restmülltonne zuzuordnen und Bereitstellungsgebühr zu verrechnen. Die Mindestbehältervolumen für wiederkehrende Abfuhr beträgt 110l. Bei Haushalten mit einer gemeldeten Person ist die Mindestabfuhr-Frequenz 8 Wochen (7 Abholungen pro Jahr), ab zwei gemeinsam im Haushalt gemeldeten Personen 4 Wochen (13 Abholungen pro Jahr). 

Bei kurzfristigem Mehranfall an Restmüll können im Gemeindeamt Restmüllsäcke (60l) bezogen werden.

Zuständig