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Umweltförderung

Förderung für Solaranlagen, Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, Stromspeicher, Pellets- und Hackgutheizungen entsprechend den aktuellen Richtlinien:

Gewährt wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss je Förderkategorie: 5% vom Rechnungsbetrag, bis maximal EUR 250,- Förderbetrag (zuzüglich Bundesgebühren) Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Entscheidung darüber, ob eine Anlage gefördert wird oder nicht, obliegt im Einzelfall dem Gemeindevorstand. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderungsmittel besteht nicht.

Umweltförderung Richtlinien alternativer Energieträger 2021_neu (106 KB) - .PDF

Formulare