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Wasserleitungsordnung

28.12.2018

Wasserleitungsordnung der Gemeinde Rohrbach an der Gölsen. 

 Im Versorgungsbereich öffentlicher Wasserversorgungen besteht eine Anschlussverpflichtung. Die Details regelt die Wasserleitungsordnung, die die Gemeinde zu erlassen hat. Das NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz WLAG 1978 regelt den Anschlusszwang, die Einschränkung der Errichtung eigener Wasserversorgungsanlagen oder deren Auflassung, die Versorgungspflicht, die Pflichten der Liegenschaftseigentümer und enthält Regelungen für die Erlassung einer Wasserleitungsordnung.