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Hundeabmeldung

Ihr Hund ist verstorben, wurde abgegeben oder Sie sind verzogen und zahlen daher keine Hundeabgabe mehr in der Gemeinde Rohrbach/Gölsen?

Mit dem Online-Formular können Sie uns das gemäß den Bestimmungen des § 4 Abs. 9 NÖ Hundeabgabegesetz 1979, LGBl. 3702-9, direkt über die Homepage schriftlich einmelden.

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

Erklärung Richtigkeit der Angaben *

Ich habe alle meine Eingaben auf Richtigkeit geprüft

Erklärung Abmeldung *

Ich möchte meinen Hund bei der Gemeinde Rohrbach/Gölsen abmelden.

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